Ja natürlich sind es Personen. Gemeint damit sind aber wir Menschen und eben keine juristischen Personen (Unternehmen). Also Sie und ich können Stoffbesitzer sein, wenn wir kein eigenes Brenngerät besitzen, aber z.B. in unserem eigenen Garten ein paar Obstbäume haben.
Der Stoffbesitzer kann das Brennen unter Abfindung beantragen mit dem Vordruck:
1221 "Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers" in der Version Ausgabe 2018
Die Übersendung der Brenngenehmigung für Stoffbesitzer bei Brennverfahren ist wie folgt geregelt:
Stoffbesitzernummern werden im neuen Format vergeben.
Weiter Informationen zu den Rohstoffen finden Sie auf der Seite der Abfindung.
Wer mein Interesse am ÖPNV gesehen hat, wird sich nicht wundern, dass es da noch mehr gibt, z.B. Bahnsimulation.
Wer gesund bleiben will, muss Sport treiben. Dazu gibt es Gelegenheit beim Lauftreff im Marienbergpark Nürnberg.
Einige Seiten habe ich auch für gute Bekannte von mir gemacht. Diese werden gewerblich verwendet und daher erfolgt von dieser Stelle aus kein Link dazu.