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Was Sie wissen sollten!

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Grundsätzliches

Wenn Sie Fragen zur Alkoholsteuerverordnung haben, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Hauptzollamt oder direkt an
Generalzolldirektion
Direktion IV
Postfach 10 07 64
67407 Neustadt a. d. Weinstraße
E-Mail: DIV.gzd@zoll.bund.de

Falls Sie nicht wissen, wo sich Zolldienststellen befinden, suchen Sie im Telefonbuch nach dem Eintrag "Zolldienststellen" und fragen Sie dort nach. In jeder größeren Stadt gibt es Dienststellen der Bundeszollverwaltung, meist Zollämter.

Anfragen am mich werden einfach ignoriert!

Informationen auf dieser Homepage

Alle Informationen auf dieser Homepage über den Bereich der Alkoholsteuerverordnung, werden ohne Gewähr auf Richtigkeit zur Verfügung gestellt. Bedenken Sie, dass sich rechtliche Grundlagen jederzeit ändern können.
Im Downloadbereich werden Ihnen Links zur Verfügung gestellt, mit denen Sie die rechtlichen Vorschriften stets aktuell herunterladen können. Daneben gibt es dort auch Vordrucke für Abfindungsbrennereien.
Alkoholsteuergesetz (AlkStG)
§ 2
Hier sind die steuerrechtlichen allgemein gültigen Regelungen beinhaltet. Für den Bereich der Abfindung (Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer) gilt ein Steuersatz von derzeit 1 022 Euro je hl A.
Für Verschlussbrennerei mit einer Jahreserzeugung von bis zu 4 hl A, gilt die Regelung (zum Ausgleich der in einer Abfindungsbrennerei zulässigen steuerfreien Überausbeute) von 730 Euro je hl A.
Darüber hinaus die grundlegenden Voraussetzungen der Abfindung (§ 9), der Abfindungsbrenner (§ 10), die Stoffbesitzer (§ 11) und das Abschnittsbrennen (§12)
Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)
Abfindungsanmeldungen können seit 01.01.2018 nur noch der gültigen aktuellen Fassung
- 1219 (Abfindungsanmeldung des Brennereibesitzers für mehlige Stoffe)
- 1220 (Abfindungsanmeldung des Brennereibesitzers für nichtmehlige Stoffe)
- 1221 (Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers)
in der Version Ausgabe 2018 und höher abgeben werden.

Allgemeine Informationen zu Verbrauchsteuern

Für die nachfolgend aufgeführten Bereiche gibt es Verbrauchsteuern. Die Verbrauchsteuern zählen zu den indirekten Steuern, da die Steuer regelmäßig im Verkaufspreis an den Endabnehmer (Verbraucher) bereits enthalten ist. Für diese Bereiche gibt es Verbrauchsteuern (nicht vollständig aufgezählt):

  • Produkte, die Alkohol enthalten --> Alkoholsteuerverordnung
  • Sekt (mit dem üblichen Sektkorken) --> Schaumweinsteuer
  • Wein dem zusätzlich Alkohol zugegeben worden ist --> Zwischenerzeugnissteuer
  • Bier --> Biersteuer
  • sogenannte Alkopops (Modetrinks mit wenig Alkohol) --> Branntweinsteuer und Alkopopsteuer
  • Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Rauchtabak, Wasserpfeifentabak --> Tabaksteuer
  • Röstkaffee oder kaffeehaltige Ware (z.B. schokoummandelte Kaffeebohnen) --> Kaffeesteuer
  • Wenn Sie an der Tankstelle Sprit tanken --> Energiesteuer

Beachten Sie unbedingt, dass Sie auch privat aus dem europäischen Ausland innerhalb der EU davon nur bestimmte Mengen (bei denen man davon ausgeht, dass sie nicht zu gewerblichen Zwecken mitgebracht werden) mitbringen dürfen. Mehr Einzelheiten dazu finden Sie unter www.zoll.de
Wer gewerbsmäßig die oben aufgeführten Waren erstmalig ins Steuergebiet (Deutschland) verbringt oder verbringen lässt, muss dafür die entsprechende Steuer zahlen. Sie entsteht mit dem Überschreiten/Überfahren der Grenze (erstmalig im Steuergebiet in Besitz halten) und ist sofort fällig. 
Nur wer im Voraus diese innergemeinschaftlichen Bezüge anmeldet und eine entsprechende Sicherheit hinterlegt hat, muss die Steuer erst nach dem Empfang im Steuergebiet zahlen (wird dann mit der Sicherheit verrechnet). 
Noch sicherer ist dran, wer sich als "Berechtigter Empfänger/Bezieher - Wirtschaftsbeteiligter " bei seinem zuständigen Hauptzollamt registrieren lässt, wenn er regelmäßig verbrauchsteuerpflichtige Waren bezieht.
Andernfalls begehen Sie eine Steuerstraftat nach der Abgabenordnung (= Steuerhinterziehung) --> Gefängnis oder hohe Geldstrafe ist da sicher!

Extern

Wer mein Interesse am ÖPNV gesehen hat, wird sich nicht wundern, dass es da noch mehr gibt, z.B. Bahnsimulation.

Wer gesund bleiben will, muss Sport treiben. Dazu gibt es Gelegenheit beim Lauftreff im Marienbergpark Nürnberg.

Einige Seiten habe ich auch für gute Bekannte von mir gemacht. Diese werden gewerblich verwendet und daher erfolgt von dieser Stelle aus kein Link dazu.

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