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Brenngerät Abfindungsbrennerei  
          
          Das letzte offizielle Monopol in Deutschland war das Branntweinmonopol. Das bedeutete ursprünglich, dass nur der Staat das Recht hat, Branntwein herzustellen, einzuführen und zu verwerten (Handel). Da staunen Sie? Recht so, denn so alt wie es ist (ca. 1913) so ausgehöhlt sind deren Vorschriften mittlerweile. Haben wir doch mittlerweile die EU und den Binnenmarkt, der den freien Warenverkehr garantiert. Deshalb ist auch das Einfuhrmonopol gestrichen worden.
Das Branntweinmonopol ist durch das Alkoholsteuergesetz und die Alkoholsteuerverordnung abgelöst worden.
Alles zum Thema Alkohol wird im Alkoholsteuergesetz (AlkStG) geregelt. Sie finden noch mehr Informationen und die Gesetzestexte unter www.zoll.de
Zur Durchführung des Alkoholsteuergesetzes  wurde am 15. März 2017 im Bundesgesetzblatt die  Alkoholsteuerverordnung verkündet. In diese Verordnung wurden der überwiegende  Teil der Vorschriften aus der aktuellen Branntweinsteuerverordnung sowie Teile  der Branntweinmonopolverordnung (inklusive Brennereiordnung) übernommen.  Darüber hinaus wurden Ermächtigungsgrundlagen aus dem Alkoholsteuergesetz  (insbesondere im Zusammenhang mit dem Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen)  umgesetzt.
            Mit Inkrafttreten der  Alkoholsteuerverordnung treten die Branntweinsteuerverordnung und die  Branntweinmonopolverordnung außer Kraft.
          Neu geregelt wurde hierbei:
Mit dem  Branntweinmonopolabschaffungsgesetz wurden 2013 die Vorgaben aus der  Verordnung (EU) Nr. 1234/2010 vom 15. Dezember 2010 in nationales  Recht umgesetzt. Danach hat die EU der letztmaligen Verlängerung der  EU-beihilferechtlichen Ausnahmeregelung zur Gewährung produktionsbezogener  Beihilfen im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols bis Ende des  Jahres 2017 formell zugestimmt.
            Das  Branntweinmonopolabschaffungsgesetz beinhaltet unter anderem die  Außerkraftsetzung des Branntweinmonopolgesetzes mit Ablauf des  31. Dezember 2017 sowie die Neuregelung der bisher im  Branntweinmonopolgesetz enthaltenen verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften ab  dem 1. Januar 2018 im Alkoholsteuergesetz.
          
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